Einzugsermächtigung erteilen

Die Hochsauerlandwasser GmbH kann Ihnen mit Hilfe des Lastschriftverfahrens (Abbuchung) die Zahlung der Trinkwasserentgelte sowie die Abwassergebühren für die Gemeinde Bestwig und Stadt Olsberg wesentlich erleichtern. Durch das bequeme Lastschriftverfahren haben Sie den Vorteil, dass Sie die Zahlungstermine nicht überwachen müssen und Ihnen außerdem evtl. entstehende Guthaben automatisch auf Ihr Konto überwiesen werden. Für uns entfällt das mühsame und einzelne Verbuchen der Zahlungseingänge. Sie würden also dazu beitragen, dass die Hochsauerlandwasser GmbH wirtschaftlich arbeiten kann, was sich wiederum in günstigen Preisen niederschlägt. Wir würden uns deshalb im Namen aller unserer Kunden freuen, wenn Sie am Lastschriftenverfahren teilnehmen, den beiliegenden Vordruck ausfüllen und uns zurückgeben würden. Die Rückgabe kann entweder direkt an die Hochsauerlandwasser GmbH oder an Ihr Rathaus erfolgen.

Trinkwasserentgelte und Abwassergebühren werden frühestens am Fälligkeitstag (zum 15. des laufenden Monats) von Ihrem Konto abgebucht.

Ihre Vorteile:

  • Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich das Trinkwasserentgelt und die Abwassergebührenhöhe verändern.
  • Sie ersparen sich das lästige Ausstellen von Überweisungen oder Schecks oder das Ändern von Daueraufträgen.
  • Sie vermeiden Wege und Wartezeiten.
  • Sie brauchen keine Zahlungstermine überwachen.
  • Für Sie gibt es keine peinlichen Mahnungen, wodurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen könnten.

 

Kein Risiko:

  • Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstituts erhalten Sie über die vorgenommene Abbuchung eine Quittung.
  • Sie sind stets berechtigt, von Ihrem Geldinstitut binnen 6 Wochen nach der Abbuchung eine Rückgutschrift zu verlangen.
  • Was ist zu veranlassen:
  • Die downloadbare Einzugsermächtigung ausfüllen, unterschreiben und zurücksenden oder aber ausgefüllt bei den zuständigen Mitarbeitern in den Rathäusern in Bestwig, Meschede oder Olsberg abgeben.

Bitte beachten Sie:

  • Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich
  • Wird die Hochsauerlandwasser GmbH im Rahmen des Einzugsverfahrens aus Gründen, die Sie als Kunde zu vertreten hat, mit Kosten (Bankgebühren etc.) belastet, so sind diese von Ihnen zu tragen.
  • Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiter der Hochsauerlandwasser GmbH