Systempreis-FAQ

Vom Grund- zum Systempreis: Der heimische Trinkwasserversorger Hochsauerlandwasser GmbH (HSW) hatte zum 1. Januar 2014 sein Preissystem umgestellt. Maßgeblich ist seither in Wohngebäuden nicht mehr die Größe des Trinkwasserzählers, sondern die Zahl der Wohneinheiten. Für überwiegend zu gewerblichen oder sonstigen Zwecken genutzte Trinkwasserhausanschlüsse gibt es gestaffelte Tarifklassen, die sich an der Trinkwasserabnahme orientieren.

Diese Beschlüsse hat am 3. Dezember 2013 der Aufsichtsrat des heimischen Trinkwasserversorgers gefasst, der sich aus Vertretern der drei Gesellschafterkommunen Meschede, Olsberg und Bestwig zusammensetzt

Vor dem Hintergrund sinkender Bevölkerungszahlen und geringerer Nachfrage geht die HSW neue Wege, um die Kosten für die Trinkwasserversorgung verursachergerechter zu verteilen. Wasserwerke und Leitungsnetze im Versorgungsgebiet der HSW sind so bemessen, dass alle Kunden bedarfsgerecht versorgt werden können. Das soll auch so bleiben - und zwar zu einem fairen Preis. Dazu gehört für die HSW die „Verursachergerechtigkeit“: Die festen Kosten, die zum Beispiel für die Aufbereitungsanlagen und das Verteilnetz entstehen, sollen stärker auch als fester Bestandteil im Trinkwasserpreis berücksichtigt werden.

Nein - das Gegenteil ist der Fall: Trotz geringerer Nachfrage lassen sich Leitungsnetze nicht einfach verkleinern oder Wasserwerke schließen, um Kosten zu senken - schließlich müssen wir eine flächendeckende Versorgung für unsere Kundinnen und Kunden sicherstellen. Deshalb sind rund 80 Prozent der Kosten rund um Ihr Trinkwasser feste Kosten - zum Beispiel für Betrieb und Unterhaltung der Leitungsnetze, Speicherbehälter, Pumpstationen und Aufbereitungen. Diese Kosten fallen unabhängig vom Verbrauch an. Wenn jedoch der Trinkwasserverbrauch dauerhaft zurückgeht, die Kosten aber gleich bleiben, führt das zu steigenden Wasserpreisen - eine Preisspirale beginnt.

Wir beugen vor! Zum einen bemühen wir uns ständig, die Kosten durch Effizienzsteigerungen sowie eine ausgewogene Sparpolitik so weit wie möglich stabil zu halten. Und zum anderen haben wir ein neues Preissystem eingeführt, das die Kosten des Versorgungssystems verursachergerechter und gleichmäßiger auf alle verteilt. Im Mittelpunkt dieser Preisstruktur steht - für Haushaltskunden - die Wohneinheit als Maßstab für den neuen „Grundpreis“. Er heißt nun „Systempreis“, weil er die Kosten für das Versorgungssystem abbilden soll - und damit die Leistungen, die wir bereithalten, um Sie mit Trinkwasser beliefern zu können. Für gewerbliche Kunden gibt es gestaffelte Preisklassen, die sich an der Trinkwasserabnahme orientieren. Zudem wird für bestimmte vom Kunden gewünschte oder benötigte Sonderdienstleistungen ein Servicepreis berechnet (z.B. für größere oder zusätzliche Zähler). Mit dem neuen Preissystem werden die unterschiedlichen Nutzergruppen im Vergleich zu früher verursachergerechter an den Systemkosten beteiligt.

Um rund 60.000 Menschen in den Städten Meschede und Olsberg sowie in der Gemeinde Bestwig täglich mit ihrem „Lebensmittel Nr. 1“ zu versorgen, stehen uns rund 675 Kilometer Rohrleitungsnetz, 20 Gewinnungsanlagen, 32 Hochbehälter, mehr als 16.000 Hausanschlüsse sowie eine Vielzahl an Druckerhöhungsanlagen, Pumpstationen, Druckminder-, Kontroll- und Zählerschächten zur Verfügung. Dieses System ist so ausgelegt, dass wir jederzeit alle unsere Kunden mit Trinkwasser in ausreichender Menge versorgen können. Selbst, wenn weniger Trinkwasser gebraucht wird, müssen die Qualität und die Versorgung sichergestellt sein. Das soll auch so bleiben - und zwar zu einem fairen Preis. Dazu gehört für uns die „Verursachergerechtigkeit“: Die festen Kosten, die zum Beispiel für die Aufbereitungsanlagen und das Verteilnetz entstehen, sollen stärker auch als fester Bestandteil im Trinkwasserpreis berücksichtigt werden. Deshalb führen wir ein neues Preissystem ein - für mehr Fairness und Ausgewogenheit.

Nach heute geltenden Richtlinien und neuerer Rechtsprechung dürfen mittlerweile auch Gebäude mit bis zu 30 Wohneinheiten über einen Standardzähler für Einfamilienhäuser (Größe Qn 2,5) versorgt werden - sofern ein Kunde das wünscht und dies unter Berücksichtigung des Abnahmeverhaltens hydraulisch möglich ist. Dadurch entstand beim früher geltenden Grundpreissystem eine Unausgewogenheit in der Kostenverteilung. Denn gerade die kleineren Eigenheime, wie sie im Sauerland sehr verbreitet sind, wurden so schlechter gestellt. Das soll das neue Tarifsystem verhindern. Mit dem Systempreis, der auf Wohneinheiten basiert, wird also ein deutliches „Mehr“ an Tariffairness und Verursachergerechtigkeit erzielt.

Der Tarif für Wohngebäude setzt sich zusammen aus

  1. dem Mengenpreis für die abgenommen Wassermenge
  2. dem Systempreis für die Inanspruchnahme der Betriebs- und Vorhalteleistung und
  3. ggf. dem Servicepreis für zusätzliche Leistungen.

Als Wohneinheit gilt jede Wohnung, die zum selbstständigen Wohnen geeignet ist. Darunter fallen z.B. auch Appartements, Einlieger- und Ferienwohnungen, unabhängig davon, ob diese zurzeit bewohnt sind oder nicht. Wohnungen ohne eigenes Badezimmer oder Nasszelle gelten nicht als Wohneinheit.

Die Wasserkosten für ein versorgtes Wohngebäude ergeben sich, in dem

  1. der Mengenpreis multipliziert mit der abgenommenen Gesamtwassermenge für das Gebäude,
  2. der Systempreis (in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten) und
  3. ggf. anfallende Servicekosten zusammengerechnet werden.

Ja, der Systempreis ist auch für vorübergehend oder dauerhaft nicht bewohnte Wohneinheiten zu entrichten. Solange ein Anschluss an die Trinkwasserversorgung besteht, erfolgt auch eine Leistungsvorhaltung für das gesamte Gebäude, einschließlich aller darin enthaltenen Wohneinheiten, und zwar unabhängig vom Leerstand. Wichtig ist aus hygienischen Gründen, dass nicht genutzte Leitungsabschnitte bei Wiederinbetriebnahme gründlich gespült werden müssen.

Nein, auch beim Zählerausbau bleibt der Wasserlieferungsvertrag bestehen und der Anschluss mit dem Verteilnetz verbunden. Die Leistungsvorhaltung bleibt. Solange die Verbindung nicht getrennt ist, besteht somit die Verpflichtung zur Systempreiszahlung. Nur wenn eine Trennung des Anschlussobjektes (Gebäude, sonstige Einrichtung oder unbebautes Grundstück) von der Hauptversorgungsleitung erfolgt ist, fällt kein Systempreis mehr an.

Der Systempreis für „Gewerbe und sonstige versorgte Einheiten“ gilt für alle an das Versorgungssystem angeschlossenen und nicht oder nicht überwiegend für Wohnzwecke genutzten Gebäude (insbesondere Gewerbe, technische Einrichtungen). Er gilt auch für Grundstücksflächen (zum Beispiel unbebaute Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen usw.), die an der Wasserversorgung angeschlossen sind. Der Systempreis für „Gewerbe und sonstige versorgte Einheiten“ gilt auch für Einrichtungen, die für Wohn- oder wohnähnliche Zwecke genutzt werden, bei denen aber keine eigenständigen, abgeschlossenen Wohneinheiten bestehen (wie Heime, Sanatorien usw.) und/oder die nicht zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt sind oder genutzt werden (Hotels, Krankenhäuser).

Der Tarif für Gewerbe (Nicht-Wohngebäude) setzt sich zusammen aus

  1. dem Mengenpreis für die abgenommene Wassermenge
  2. dem Systempreis für die Inanspruchnahme der Betriebs- und Vorhalteleistung und
  3. ggf. dem Servicepreis für zusätzliche Leistungen

Die Wasserkosten, zum Beispiel für ein versorgtes Werkstattgebäude, ergeben sich, in dem

  1. der Mengenpreis multipliziert mit der abgenommenen Wassermenge
  2. der Systempreis laut Anlage 2 der Allgemeinen Tarife in Abhängigkeit von der Verbrauchsmenge
  3. ggf. anfallende Servicekosten zusammengerechnet werden.

Nein, es ist der jeweils für die Nutzung zugrunde liegende Tarif anzuwenden. Die Gebäudenutzung wird anhand von festgelegten Beurteilungskriterien eingestuft.

Nein! Der Verbrauchspreis für Ihr Trinkwasser bleibt im Jahr 2014 auch im siebten Jahr in Folge mit 1,26 €/m³ (brutto) unverändert. Umgestellt wird lediglich der Grundpreis, der sich bisher immer an der Größe des Zählers des Trinkwasserhausanschlusses bemessen hat. Dieser Grundpreis wird jetzt zum Systempreis umgewandelt.

Hier ist die Frage entscheidend, ob die Wohnfunktion oder die gewerbliche Nutzung überwiegt. Versorgt ein Anschluss ein Gebäude, das überwiegend für Wohnzwecke zur Verfügung steht, dann wird er nach dem Wohneinheiten-Systempreis, also nach der Anzahl der Wohneinheiten, abgerechnet. Steht die gewerbliche oder sonstige Nutzung im Vordergrund, dann wird der Anschluss nach dem Tarifklassen-Systempreis, der sich wiederum an der Jahresverbrauchsmenge orientiert, abgerechnet.

Das neue Tarifsystem ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.

Nein! Die Lasten aus dem zurzeit bestehenden Erlösaufkommen wurden lediglich neu verteilt.

Die Umstellung des Preissystems bewirkt keine Änderung der Größe des Zählers. Mit dem Wasserzähler erfolgt weiterhin die Messung des Verbrauchs. Durch die Umstellung ist grundsätzlich die Zählergröße zukünftig nicht mehr für die Höhe des Systempreises ausschlaggebend, denn im Systempreis ist ein Standardwasserzähler mit technisch erforderlichem Nenndurchfluss bis zu Qn 10 bereits enthalten.

Ja! Wenn vom Anschlussnehmer „Sonderdienstleistungen“ benötigt und/oder gewünscht werden, die über das normale Maß der Versorgung deutlich hinausgehen, dann wird zusätzlich ein Servicepreis berechnet (z.B. für größere Zähler als die Größe Qn 10 oder für zusätzlich eingebaute Zähler und Verbundzähler).

Wenn Sie wissen wollen, welche Konsequenzen der neue Systempreis für Sie als Mieter hat, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter. Die HSW kann und darf sich nicht in das Verhältnis „Vermieter vs. Mieter“ einmischen. Wie ein Vermieter den neuen Systempreis auf seine Mieter umlegt, das regelt allein der Mietvertrag - so wie das hinsichtlich der Umlegung des bisherigen Grundpreises nach dem Zähler-Maßstab auch galt.

Nein, die Umstellung betrifft nur das Tarifsystem bzw. die Abrechnung. Natürlich hat die Änderung keine Folgen für die Qualität und die Sicherheit der Versorgungsleistung.

Der Aufsichtsrat der HSW, der sich aus Vertretern der Gesellschafterkommunen Stadt Meschede, Stadt Olsberg und Gemeinde Bestwig zusammensetzt, hat die Einführung dieses neuen Preismodells im Herbst 2013 beschlossen.

Ja. Für die HSW als privatrechtlich organisierten Trinkwasserversorger gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ als bundeseinheitliche Rechtsverordnung. Diese deckt die Umstellung des Tarifsystems ab und erlaubt der HSW in ihren „Ergänzenden Bedingungen“ und „Allgemeinen Tarifen“ ihre Preise - und auch das Tarifsystem an sich - zu ändern. Tarife und Preise müssen dabei natürlich insgesamt dem sog. Äquivalenz- und Gleichheitsprinzip entsprechen - was beim Wohneinheiten-Maßstab gewährleistet ist; im Allgemeinen wird der Wohneinheiten-Maßstab sogar als deutlich verursachergerechter - und damit fairer - als der Zähler-Maßstab bewertet.

Ja, bei einer Reihe von Wasserversorgungsunternehmen im Münsterland und im Ruhrgebiet, aber auch in Winterberg und Sundern. Die Stadt Olsberg rechnet ihre Grundgebühren im Abwasserbereich ebenfalls schon seit Jahren über einen Wohneinheitenmaßstab ab. Immer mehr Wasserversorgungsunternehmen stellen auf Systempreise um, weil mit diesem System eine höhere Verursachergerechtigkeit gewährleistet ist. Ganz neu ist dieses Modell also nicht.

Die HSW hält die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes selbstverständlich in vollem Umfang ein. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Unser HSW-Kundenservice beantwortet unter den Telefonnummern 02904 / 71280 - 14 und 71280 - 15 alle Fragen „rund um das neue Tarifsystem“. Selbstverständlich können Sie sich auch per E-Mail (systempreis@hochsauerlandwasser.de) an uns wenden. Gerne können Sie natürlich auch in unserem Kundencenter in Bestwig, unserem Kundenservicebüro in Olsberg oder in unserer Betriebsstelle in Meschede persönlich vorbeikommen.