Die HochsauerlandWasser GmbH

Ihr Trinkwasser ist unsere Aufgabe: Mit dem Kommunalunternehmen Hochsauerlandwasser GmbH (HSW) nehmen die Städte Meschede und Olsberg sowie die Gemeinde Bestwig seit dem Jahr 2006 die Aufgaben der Trinkwasserversorgung gemeinsam wahr.

Im Sommer 2005 hatten die drei Gesellschafterkommunen die HSW als interkommunales Versorgungsunternehmen gegründet - unter grundsätzlichem Ausschluss einer privatwirtschaftlichen Beteiligung. Das gemeinsame Kommunalunternehmen ist die Antwort der Kommunen auf immer höhere Qualitätsanforderungen und steigenden Kostendruck in der Trinkwasserversorgung.

Aufgabe und Unternehmenszweck der HSW ist die öffentliche Wasserversorgung sowie die Übernahme artverwandter kommunaler Aufgabenfelder. Dazu gehören kaufmännische und technische Betriebsführungsaufgaben sowie Beratungsleistungen für kommunale Wasser- und Abwasserwerke oder andere Versorgungsunternehmen. Die HSW hat zurzeit vertragliche Vereinbarungen zur Übernahme folgender Betriebsführungsaufgaben abgeschlossen:

  • Kaufmännische und technische Betriebsführung für das Abwasserwerk der Stadt Olsberg
  • Kaufmännische und technische Betriebsführung für das Abwasserwerk der Gemeinde Bestwig
  • Kaufmännische und technische Betriebsführung für den Wasserverband Hochsauerland
  • Betrieb und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in den Städten Olsberg und Meschede sowie der Gemeinde Bestwig.

Die Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat besteht aus insgesamt 13 Mitgliedern. Vier Mitglieder werden von der Gemeinde Bestwig, vier Mitglieder von der Stadt Meschede, vier Mitglieder von der Stadt Olsberg und ein Mitglied aus den Reihen der Belegschaft entsandt. Seit Gründung der HSW nehmen Herr Christoph Rosenau und Herr Robert Dietrich die Aufgaben der Geschäftsführer wahr.

Die Hochsauerlandwasser GmbH ist Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes NRW und beschäftigt 54 Mitarbeiter (Stand: 1. Mai 2014). Die Mitarbeiter werden auf der Grundlage des „Tarifvertrages Versorgungsbetriebe“ (TV-V) beschäftigt. Die Gesellschaft verfügt über einen Betriebsrat.