HSW und HE verschicken Ablesekarten für Trinkwasser, Strom und Gas

Meschede/Olsberg/Bestwig. Das Mitmachen lohnt sich - und zwar für alle Kundinnen und Kunden: Die beiden heimischen Kommunalunternehmen Hochsauerlandwasser GmbH (HSW) sowie HochsauerlandEnergie GmbH (HE) lassen für ihre Jahresverbrauchsabrechnungen wieder ihre Trinkwasser- sowie die Strom- und Gaszähler von den Kunden selbst ablesen. Das spart Kosten - davon profitieren letztlich alle Bürgerinnen und Bürger, die von den Kommunal-Versorgern Trinkwasser sowie Strom oder Gas beziehen.

In diesen Tagen finden alle Kundinnen und Kunden der HE ihre Ablesekarten für Strom bzw. Gas im Briefkasten. Einige Tage später folgen die Ablesekarten für Trinkwasser - und zwar für alle Haus- und Grundstückseigentümer mit eigenem Trinkwasseranschluss in Bestwig, Meschede und Olsberg. Ausnahme: Kundinnen und Kunden, deren Wasserverbrauch per Ultraschall-Zähler erfasst wird, erhalten keine Ablesekarte - hier werden die Verbrauchsdaten automatisch übertragen. Die Zählerselbstablesung ist Grundlage für die Jahresabrechnung.

Die einfachste Möglichkeit, den heimischen Kommunalunternehmen die eigenen Zählerstände mitzuteilen: der eigene PC. Auf den Internet-Seiten www.hochsauerlandwasser.de und www.hochsauerlandenergie.de sind gut sichtbare Eingabemasken direkt auf den Startseiten eingerichtet. Hier können alle Kundinnen und Kunden einfach und sicher ihre persönlichen Verbrauchsdaten an HSW und HE übermitteln. Zudem gibt es auf den Ablesekarten einen QR-Code, der mit dem Smartphone eingescannt werden kann und im Internet dann direkt zur Eingabemaske für die Zählerstände führt.

Daneben gibt es die Möglichkeit, Ablesekarten portofrei per Post zurückzusenden, oder den Zählerstand persönlich oder telefonisch mitzuteilen. Ganz wichtig: Sollte bis spätestens 20. Dezember 2019 kein Zählerstand für Wasser sowie bis 13. Dezember 2019 kein Zählerstand für Strom und/oder Gas übermittelt worden sein, müssen die HSW und die HE - wie in den Vorjahren auch - die Verbrauchsmengen für Trinkwasser bzw. Strom oder Gas auf Basis der Vorjahresverbräuche schätzen und abrechnen.

Wichtiger Hinweis der Hochsauerlandwasser GmbH: Bei der Zählerselbstablesung kommt es ausschließlich auf den Trinkwasserhauptzähler an. Hausinterne Nebenzähler - zum Beispiel für Mietwohnungen - dürfen nicht abgelesen werden. Übrigens: „Mogeln“ nützt nichts. Alle sechs Jahre werden herkömmliche Wasserzähler beim gesetzlich vorgeschriebenen Wechsel ohnehin kontrolliert - spätestens dann fallen auch fehlerhafte Zählerstände auf. Kundinnen und Kunden, an deren Trinkwasseranschluss im kommenden Jahr erstmals ein Ultraschall-Zähler installiert wird, werden zudem von der HSW separat per Brief informiert.

Weitere Auskünfte gibt es in den Kundencentern der Hochsauerlandwasser und HochsauerlandEnergie in Bestwig und Olsberg sowie im Gewerbegebiet Meschede-Enste. Das Serviceteam ist auch telefonisch unter 02904 / 71280-11 (Kristin Droste) oder unter 02904 / 71280-12 (Patrick Oestreich) erreichbar.