Verbrauchspreise in Bestwig, Meschede und Olsberg stabil

In Bestwig, Meschede und Olsberg wird das Verhältnis zwischen der Hochsauerlandwasser GmbH und ihren Kunden durch die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 sowie die „Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV“ und die „Allgemeinen Tarife“ der Hochsauerlandwasser GmbH geregelt. Am 4. Dezember 2006 hat der Aufsichtsrat einige Veränderungen in den bisher geltenden Versorgungsbedingungen mit Wirkung zum 01.01.2007 gebilligt.

Die wohl erfreulichste Nachricht für alle Kunden ist, dass die Verbrauchspreise beim Trinkwasser in allen drei Versorgungsbereichen im Jahr 2007 nicht erhöht werden sondern stabil bleiben. Das gilt auch für die Grundpreise. Zwar bleibt der für die Trinkwasserabgabe geltende Mehrwertsteuersatz von 7 % auch im Jahr 2007 konstant, allerdings sind stabile Wasserpreise vor dem Hintergrund nicht unerheblicher Mehrkosten durch den Einbau zusätzlicher Filter in der Wasseraufbereitung und durch wesentlich erhöhte Kosten für Wasseranalysen, ausgelöst durch die derzeitige PFT-Problematik, sicherlich keine Selbstverständlichkeit. Die anfallenden Mehrkosten können durch Einsparungen im Zuge des Zusammenschlusses zur Hochsauerlandwasser GmbH in anderen Unternehmensbereichen abgefangen werden.

Lediglich in Bestwig wurde im Tarifgefüge für 2007 erstmals eine Differenzierung beim Grundpreis zwischen den Zählergrößen Qn 2,5 (gilt für Häuser mit bis zu ca. 5 Wohnungen) und Qn 6 (größere Mehrfamilienhäuser) vorgenommen. Rund 3.000 Kunden werden dort geringfügig um 6,42 € (brutto) im Jahr entlastet. Dafür müssen rund 130 Kunden mit größeren Mehrfamilienhäusern um 150,23 € (brutto) tiefer in die Tasche greifen. Die erstmalige Differenzierung in Bestwig wurde aufgrund der in 2006 mit dem Deutschen Siedlerbund geführten Gespräche durch die Vertreter der Gemeinde Bestwig eingebracht. Der Aufsichtsrat genehmigte die Veränderungen in den Tarifen und den Ergänzenden Bestimmungen einstimmig.

Für Baukostenzuschüsse bei Neubauten, die Grund- und Mehrmeterpauschalen bei neuen Hausanschlüssen sowie die Reparaturkostenpauschale jedoch gilt: Diese Leistungen unter-liegen ab dem 01.01.2007 der neuen Besteuerung mit 19 % Mehrwertsteuer.

Vereinfacht wurde die Benutzung von Standrohren im Versorgungsgebiet der Hochsauerlandwasser GmbH. Ab 2007 können Standrohre, die in einer Betriebsstätte ausgeliehen werden in allen drei Versorgungsgebieten übergreifend an den Entnahmestellen bzw. Baustellen eingesetzt werden. Das war bislang nicht möglich. Das Standrohr muss dann nach der Nutzung nur wieder in der Betriebsstätte zurückzugeben werden, wo es ursprünglich ausgeliehen wurde. Die Abrechnung erfolgt mit dem im Versorgungsbereich der Ausleihe gültigen Tarif.

In genehmigten Ausnahmefällen können Kunden die Erdarbeiten für einen neuen Hausanschluss auf ihrem Grundstück von einer Tiefbaufirma in Eigenleistung ausführen lassen. Grundpauschale und Mehrmeterpauschale wurden in diesen Fällen bislang in der Regel um 50 % reduziert abgerechnet. Ab 01.01.2007 werden die in diesem Fall dann noch von der Hochsauerlandwasser GmbH zu erbringenden Tiefbau- und Hausanschlussarbeiten nach Zeit und Aufwand abgerechnet.

Darüber hinaus wurde in die Ergänzenden Bestimmungen erstmals die Möglichkeit der „vorübergehenden Stilllegung“ eines Hausanschlusses aufgenommen. Die Kunden können diese beantragen und werden entsprechend für die Zeit von der Verpflichtung zur Zahlung des Grundpreises freigestellt. Die Möglichkeit der vorübergehenden Stilllegung soll die Kunden in Zeiten leer stehender Wohnungen und Gewerbehallen ermuntern, sich bei längeren Stillstandszeiten der Kundenanlage bzw. der Hausinstallation mit der Hochsauerlandwasser GmbH in Verbindung zu setzen. Bei längeren Stillstandszeiten kann die Qualität des Wassers erheblich beeinträchtigt werden. Um hinreichend über die hygienischen Probleme längerer Stillstandszeiten aufklären zu können müssen die Mitarbeiter der Hochsauerlandwasser GmbH aber erst einmal darüber informiert sein. Dies soll auf diese Weise vermehrt erreicht werden.

Abdrucke der geänderten „Allgemeinen Tarife“ und „Ergänzenden Bestimmungen“ für das Jahr 2007 können interessierte Kunden in den Rathäusern in Bestwig, Meschede und Olsberg sowie im Betriebs- und Verwaltungsgebäude der Hochsauerlandwasser GmbH in Meschede-Enste anfordern bzw. abholen. Die Versorgungsbedingungen können aber auch gerne von zu Hause aus im Internet unter <link http: www.hochsauerlandwasser.de>www.hochsauerlandwasser.de eingesehen und ausgedruckt werden.