Allgemeine Handlungsvorgabe zum einheitlichen Umgang im Zusammenhang mit der Abrechnung gegenüber Erschließungsträgern

Meschede, 30.08.2011

Im Zusammenhang mit den beiden abgeschlossenen Erschließungsverträgen zum "Baugebiet Aeppelköpfchen, Olpe" und "Gewerbegebiet Enste Nord" - die in Kürze durch die Bauphase ihre Umsetzung finden bzw. schon gefunden haben - traten einige Grundsatzfragen auf, die einer einheitlichen Beantwortung und eines einheitlichen Umgangs im Zusammenhang mit der Rechnungslegung gegenüber dem jeweiligen externen Erschließungsträger (Bauträger) bedürfen - auch mit Blick auf ggf. weitere zukünftige Erschließungsvorhaben. Insofern gelten die nachfolgenden Regelungen als innerhalb der HSW für ähnlich gelagerte Fälle allgemein anwendbar:

Die Erschließungsverträge sehen vor, dass die HSW die Trinkwasseranlagen plant und baut, also ggf. auch die Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung für Materiallieferungen und Tiefbauleistungen durchführt. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt gegenüber dem jeweiligen Erschließungsträger (Bauträger); für das Baugebiet Aeppelköpfchen ist das die Fa. Beta Eigenheim- und Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH und für die Erweiterung des Gewerbegebietes Enste Nord ist das die WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises.

Grundsätzlich wird - aufgrund der vollständigen Finanzierung der Trinkwasseranlagen durch die Erschließungsträger, die sich ihrerseits die Erschließungskosten von den Käufern der Grundstücksparzellen über den Kaufpreis (einschließlich Erschließung) wieder zurückholen und damit das gesamte wirtschaftliche Risiko tragen - auf die Erhebung von Baukostenzuschüssen durch die HSW verzichtet.

Hinsichtlich der Rechnungslegung im Zusammenhang mit der Weiterberechnung von Materialkosten gibt es im Zusammenhang mit Gemeinkostenaufschlägen (GKA) folgende Besonderheiten:

Lagermaterial: Alle Materialien, die aus den Lagern der einzelnen Betriebsstellen verwendet / abgeholt / entnommen werden, sind generell mit einem GKA von 50 % berechnet, was dem standardisierten GKA der HSW entspricht. Es gibt eine Ausnahme! Material (Rohr-)Lieferungen, welche direkt zur Baustelle geliefert werden und nicht "das Lager durchlaufen", sind mit einem GKA von lediglich 5 % weiter zu berechnen. Dies soll dem Umstand gerecht werden, dass die Baufirmen ansonsten selbst die Materialien einkaufen würden (und ja auch die Wettbewerbspreise kennen), was aber unsererseits nicht gewünscht ist; zudem haben wir für Materialdirektlieferungen ja auch keinen Einlagerungsaufwand.

Tiefbaukosten ... übernimmt der Erschließungsträger (teilweise auch direkt).

Vermessungskosten ... übernimmt der Erschließungsträger! (direkt, ist im Erschließungsvertrag geregelt).

Desinfektionskosten ... übernimmt ebenfalls der Erschließungsträger.
Die Desinfektionskosten werden nach Verbrauch, (Desinfektionsmittel je verbrauchtem kg / 11,85 €, Trink-(Spül)wasser je verbrauchtem m³ / 1,18 €) und Aufwand (Lohnstunden mit einem Std.-Satz von 38,50 €) durch die HSW gegenüber dem Erschließungsträger abgerechnet.

Planungs- und Bauleitungskosten ... übernimmt auch der Bauträger.
Es werden Fahrtkosten, Bauleitung (einschl. Erstellung von Rohrfolgeplänen), Einarbeitung der Daten ins GIS gegenüber dem Erschließungsträger durch die HSW mit einem Stundensatz von 38,50 € nach Aufwand abgerechnet.

Kosten für die Beschilderung von Hydranten und Schiebern ... übernimmt der Bauträger.
Pauschal wird hier pro angebrachtem Schild (einschließlich Pfosten) jeweils 100 € / Stück durch die HSW abgerechnet.

Bei der Kostenermittlung werden immer jeweils die im Ausführungszeitraum gültigen Preise zugrunde gelegt.

Eines ist bitte in jedem Fall noch zu beachten und wichtig:
Bevor die o. g. Leistungen abgerechnet bzw. weiter berechnet werden hat unbedingt eine Rückkopplung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter in der technischen Abteilung zu erfolgen -einerseits damit die Technik weiß, dass und wann abgerechnet wird / wurde - andererseits, damit auch keine Leistungen im Rahmen der Weiterberechnung vergessen werden.

Die jeweiligen Erschließungsverträge einschließlich Planwerk stehen bei Christoph Rosenau / Elke Eckers bei Bedarf jederzeit zur Einsicht zur Verfügung!

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Christoph Rosenau