Die Wassertarife der Hochsauerlandwasser GmbH für die Gemeinde Bestwig bestehen aus einem Grund- und einem Verbrauchspreis. Der Verbrauchspreis für die von Ihnen abgenommenen Trinkwassermengen bleibt im Versorgungsbereich der Gemeinde Bestwig im Jahr 2007 gegenüber den Vorjahren 2005 und 2006 unverändert:
Verbrauchspreis Bestwig: 1,22 € / m3 zzgl. 7 % MwSt. (0,09 €) = 1,31 € / m3 (brutto)
Durch diese Kundeninformation machen wir Sie jedoch auf veränderte Grundpreise in der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bestwig ab dem 01.01.2007 aufmerksam:
Für jeden an das Verteilungsnetz der Hochsauerlandwasser GmbH angeschlossenen Anschluss wird ein jährlicher Grundpreis erhoben, der sich nach der Größe bzw. der möglichen Durchflussmenge eines Zählers bemisst. Dieser Grundpreis wird unabhängig von der Wasserabnahme fällig. Die Gemeinde Bestwig beantragte im vergangenen Jahr, die Grundpreise für die am häufigsten eingebauten Zählergrößen Qn 2,5 und Qn 6 in der Weise anzupassen, dass erstmals eine Differenzierung und damit eine gerechtere Abstufung zwischen den bis dahin gleich hohen Grundpreisen dieser beiden Zählergrößen erfolgt. Der Aufsichtsrat der Hochsauerlandwasser GmbH genehmigte das von der Gemeinde Bestwig beantragte Tarifmodell am 4. Dezember 2006 einstimmig.
Das Gesamtaufkommen aus geleisteten Grundpreisen bleibt trotz der erstmaligen Differenzierung insgesamt unverändert. Rund 3.000 Anschlussnehmer in Bestwig mit der Zählergröße Qn 2,5 (Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser) werden ab dem 01.01.2007 beim Grundpreis entlastet, rund 130 Anschlussnehmer mit der Zählergröße Qn 6 (größere Mehrfamilienhäuser) um diesen Anteil am Gesamtaufkommen mehr belastet.
Grundpreise pro Jahr Vorjahre 2005 / 2006 ab 01.01.2007
Grundpreis Zählergröße Qn 2,5 netto 175,20 € 169,20 €
(ca. 3.000 Anschlüsse)
zzgl. 7 % Mehrwertsteuer brutto 187,46 € 181,04 €
 Grundpreis Zählergröße Qn 6 netto 175,20 € 315,60 €
(ca. 130 Anschlüsse)
zzgl. 7 % Mehrwertsteuer brutto 187,46 € 337,69 €
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Ihnen nicht nur unsere aktuellen Tarife und Versorgungsbedingungen, sondern zudem eine Vielzahl mehr an Informationen „rund ums Trinkwasser“ in unserem Internetauftritt unter www.hochsauerlandwasser.de zur Verfügung stehen. Darüber hinaus stellen Ihnen unsere Mitarbeiter im Bürger- und Rathaus der Gemeinde Bestwig bei Bedarf unsere Tarife als Abdruck zur Verfügung.
Bei telefonischen Rückfragen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.
Sonja Hanfland 0291/ 9920 - 51
Christian Droste 0291/ 9920 - 52
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GEMEINDE BESTWIG
Kanalbenutzungsgebühren (Abwassergebühren)
1. Verbrauchsgebühren
Genau wie die Trinkwassertarife der Hochsauerlandwasser GmbH bestehen die Kanalbenutzungsgebühren des Abwasserwerkes der Gemeinde Bestwig aus einer Grund- und einer Verbrauchsgebühr. Die Verbrauchsgebühr bei Voll- und Teilanschlüssen bleibt für rund 3.100 Gebührenzahler in der Gemeinde Bestwig gemäß Ratsbeschluss vom 20. Dezember 2006 gegenüber dem Vorjahr unverändert:
Verbrauchsgebühr Vollanschluss: 2,97 € / m3 (Teilanschluss: 1,49 € / m3)
Lediglich für Anschlussnehmer, die selbst Mitglied im Ruhrverband sind (Ruhrverbandsgenossen) und daher die Klärkosten für ihr Abwasser direkt an den Ruhrverband entrichten müssen, erhöht sich die an die Gemeinde Bestwig zu entrichtende Verbrauchsgebühr für Voll- und Teilanschlüsse im Jahr 2007:
Ruhrverbandsmitglieder Vollanschluss: 0,32 € / m3 (in 2006: 0,18 € / m3)
Ruhrverbandsmitglieder Teilanschluss: 0,16 € / m3 (in 2006: 0,09 € / m3)
2. Grundgebühren
Die Gemeinde Bestwig erhebt für jeden an die Kanalisation angeschlossenen Hausanschluss eine von der tat-sächlichen Abwassereinleitung unabhängige Grundgebühr. Diese Grundgebühr richtet sich nach der Größe des eingebauten Trinkwasserzählers. Der Gemeinderat beschloss am 20. Dezember 2006, die Grundgebühren für die am häufigsten eingebauten Zählergrößen Qn 2,5 und Qn 6 anzupassen und auch für die Abwassergebühr erstmals eine gerechtere Abstufung zwischen den bis 2006 gleich hohen Grundgebühren für diese beiden Zählergrößen vorzunehmen.
Rund 2.950 Anschlüsse mit der Zählergröße Qn 2,5 (Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser) werden ab 2007 in der Grundgebühr entlastet, rund 130 Anschlüsse mit der Zählergröße Qn 6 (größere Mehrfamilienhäu-ser) um diesen Anteil am Gebührenaufkommen mehr belastet. Die Grundgebühren für alle übrigen Zählergrößen (Qn 10, 15, 40 etc.) bleiben gegenüber dem Vorjahr 2006 unverändert.
Grundgebühr Zählergröße Qn 2,5 142,80 € (in 2006: 161,40 €)
(ca. 2.950 Anschlüsse)
Grundgebühr Zählergröße Qn 6 166,80 € (in 2006: 161,40 €)
(ca. 130 Anschlüsse)
Auf Abwassergebühren wird keine gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
Bei telefonischen Rückfragen stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sonja Hanfland 0291/ 9920 - 51
Christian Droste 0291/ 9920 - 52