Änderungen in den Ergänzenden Bestimmungen und den Allgemeinen Tarifen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

 

ab dem 1. Januar 2010 gelten für die Bereitstellung Ihres Trinkwasserhausanschlusses neue Grundpreise. Diese wurden bei der Abschlagsermittlung für 2010 in Ihrer heutigen Verbrauchsabrechnung bereits berücksichtigt.

Die neuen Grundpreise stellen den ersten Schritt eines zweistufigen Verfahrens dar, um die Grundpreise im gemeinsamen Versorgungsgebiet zu vereinheitlichen. Endgültig soll dies im Jahr 2013 geschehen. Die jetzt immer noch bestehenden Unterschiede haben ihren Ursprung in der Preisstruktur der früheren kommunalen Wasserwerke vor der Gründung des gemeinsamen Versorgungsunternehmens HSW. In diesem Jahr erhöhen sich außerdem die Grundpreise gegenüber den Vorjahren moderat. Nach 5 Jahren Preisstabilität in Bestwig und Olsberg sowie 12 Jahren in Meschede muss die HSW den erheblichen - aber notwendigen - Investitionen in die Qualität ihrer Trinkwasseraufbereitungsanlagen und ihres Versorgungsnetzes Rechnung tragen und in ihrer Preisstruktur berücksichtigen. Ihren neuen, von der Größe des Trinkwasserzählers abhängigen Grundpreis finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. (Hinweis: Rund 95 % aller Kunden haben den Standardzähler mit der Größe Qn 2,5).

Der Verbrauchspreis beträgt weiterhin einheitlich im Versorgungsgebiet 1,18 € (netto) pro m³ Trinkwasser und bleibt konstant. Allen vorstehenden Preisen ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % hinzuzurechnen.

 

Der Biggebeitrag fällt ab 2010 weg

Ab Januar 2010 entfällt der Biggebeitrag, den die Hochsauerlandwasser GmbH von Ihnen als sondergesetzliche Pflichtabgabe erheben und an den Ruhrverband abführen musste. Er diente bis Ende 2009 zur Finanzierung der Biggetalsperre, welche nunmehr abgeschlossen ist. In Meschede hatten die Kunden bislang 1,00 Cent/m³ Trinkwasser zu zahlen, in Bestwig und Olsberg jeweils 0,45 Cent/m³.

 

Nebenleistungen nur noch mit 7 % Mehrwertsteuer

Bundesfinanzhof und Europäischer Gerichtshof haben entschieden, dass für sämtliche Nebenleistungen im Zusammenhang mit Trinkwasserlieferungen zukünftig nicht mehr der volle sondern nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von zurzeit 7 % anzuwenden ist. Das betraf in erster Linie vom Wasserversorger berechnete Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten im Zusammenhang mit Neubauten, aber auch Reparaturleistungen. Bis dahin waren diese Leistungen nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF) mit dem vollen Mehrwertsteuersatz zu beaufschlagen; die Gerichte haben die Rechtsauffassung des BMF nunmehr korrigiert.

Die Hochsauerlandwasser GmbH hat umgehend als einer der ersten Wasserversorger reagiert und ihre Ergänzenden Bestimmungen der neuen Rechtslage angepasst. Im Sinne unserer Kunden wurden zudem - rückwirkend bis zum Jahr 2000 - alle Abrechnungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlusskosten korrigiert und die Differenz zwischen der ursprünglichen Abrechnung mit dem vollen und dem nunmehr ermäßigten Mehrwertsteuersatz entsprechend erstattet.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Kundenservice unter den Rufnummern 0291/9920-51 (Sonja Biederbeck) und 0291/9920-52 (Christian Droste) und zudem auch ausführlich im Internet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Hochsauerlandwasser GmbH