Aufsichtsrat der Hochsauerlandwasser GmbH genehmigt Tarif- und Versorgungsbedingungen

Meschede, 22. Dezember 2005. In der Gemeinde Bestwig sowie in den Städten Meschede und Olsberg wird die Versorgung mit Trinkwasser mit Jahresbeginn 2006 durch das neue Kommunalunternehmen Hochsauerlandwasser GmbH übernommen. In den vergangenen Wochen hatte die HSW verstärkt durch Kundenanschreiben und Postwurfsendungen auf ihre neuen Serviceleistungen aufmerksam gemacht.

Die für die Trinkwasserversorgung in Bestwig, Meschede und Olsberg bislang maßgeblichen Regelungen, zum Beispiel die Beitrags- und Gebührensatzungen, wurden durch Ratsbeschlüsse zum 31.12.2005 aufgehoben. Die Beziehungen zwischen Kunden und HSW werden im gesamten Versorgungsbereich ab Januar 2006 durch die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) neu geregelt.

Die HSW hat zusätzlich zu diesen Regelungen mit Wirkung zum 01.01.2006 „Ergänzende Bestimmungen“ und Regelungen zu den „Allgemeinen Tarifen“ erlassen. Diese Regelungen wurden am 19.12.2005 durch den Aufsichtsrat des Unternehmens genehmigt. Sie werden in den nächsten Amtlichen Mitteilungen in Bestwig, Meschede und Olsberg veröffentlicht.

Wen die neuen Regelungen aber bereits jetzt interessieren:
Unter <link http: www.hochsauerlandwasser.de>www.hochsauerlandwasser.de sind sowohl die „AVBWasserV“ als auch die „Allgemeinen Tarife“ und die „Ergänzenden Bestimmungen“ im Internet abrufbar. Sie können natürlich auch in den Rathäusern, oder direkt beim Unternehmen nachgefragt werden.

Die wichtigsten Regelungen und Änderungen in Kürze:

Die Wasserpreise bleiben in allen drei Kommunen der Höhe nach gleich.

Wer zukünftig neu baut, der hat es bei der Kalkulation seiner Kosten für den Hausanschluss allerdings erheblich einfacher. Ein neues Pauschalierungssystem für „Baukostenzuschüsse“ (früher: Anschlussbeiträge) und Kostenersatzleistungen ersetzt die mitunter für den Kunden in der Vergangenheit nicht immer leicht nachvollziehbaren Satzungsregelungen.

„Die Hochsauerlandwasser GmbH hat hier einfach größere Gestaltungsmöglichkeiten als die im Satzungsrecht gebundenen Kommunen“, so Geschäftsführer Christoph Rosenau. „Die Kunden werden unterm Strich nicht zu mehr Leistungen herangezogen, darauf haben wir großen Wert gelegt. Die Beitragslasten werden aber erheblich fairer verteilt“. Und sein Kollege Robert Dietrich ergänzt: „Was kann ein Kunde dazu, dass die Hauptversorgungsleitung im gegenüber liegenden Bürgersteig liegt und sein Anschluss in der Vergangenheit erheblich teurer war als der des Nachbarn gegenüber?"