HSW: Änderungen bei Service-Dienstleistungen für Kunden

Meschede/Olsberg/Bestwig. Stabile Verbrauchspreise - die gibt es auch im Jahr 2019 für die  Kundinnen und Kunden des heimischen Trinkwasserversorgers Hochsauerlandwasser GmbH (HSW). Der Aufsichtsrat des Kommunalunternehmens, das die Trinkwasserversorgung für die Städte Meschede und Olsberg sowie die Gemeinde Bestwig wahrnimmt, folgte dem Vorschlag der Geschäftsführung, im Jahr 2019 die Wasserpreise nicht zu erhöhen. Die Kundinnen und Kunden zahlen damit weiter den einheitlichen Verbrauchspreis von 1,34 Euro brutto pro Kubikmeter Trinkwasser sowie den nach der Anzahl der Wohneinheiten gestaffelten Systempreis: Der Brutto-Systempreis für ein Gebäude mit einer Wohneinheit liegt bei jährlich 137,39 Euro; für ein Gebäude mit zwei Wohneinheiten werden 186,61 Euro pro Jahr fällig.

„Als kommunaler Trinkwasserversorger investieren wir ständig in die Qualität der Trinkwasseraufbereitung und das Versorgungsnetz, um unseren Kundinnen und Kunden ihr ,Lebensmittel Nr. 1‘ in optimaler Qualität und mit bestmöglicher Versorgungssicherheit zu liefern“, so Technischer Geschäftsführer Robert Dietrich, „trotzdem bleiben unsere Preise auch im kommenden Jahr stabil.“ Die Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Meschede und Olsberg sowie der Gemeinde Bestwig, die im Jahr 2005 zur Gründung der HSW geführt hatte, habe sich bewährt, ergänzt Kaufmännischer Geschäftsführer Christoph Rosenau: „Wir sind davon überzeugt, dass unsere Preise für unsere Kundinnen und Kunden fair und wirtschaftlich sind.“

Fairness und Wirtschaftlichkeit sollen auch für die Dienstleistungen gelten, die das Team der HSW für die Kundinnen und Kunden rund um die Versorgung mit Trinkwasser erbringt. Die Rahmenbedingungen hierfür werden insbesondere in den „Ergänzenden Bestimmungen“ zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)  sowie in den „Allgemeinen Tarifen“ der HSW geregelt. Für diese Regelwerke hat der Aufsichtsrat der HSW nun einige Änderungen beschlossen. Die wichtigste: Für die so genannte „Hausanschlusskostenpauschale“, mit der die Herstellung von Trinkwasserhausanschlüssen bei Neubauten abgerechnet wird, gelten angepasste Preise. Hintergrund: Neben allgemeinen Preissteigerungen bei Löhnen und Material haben besonders die deutlich gestiegenen Kosten im Bereich Tiefbau, dazu geführt, dass die bisherigen Sätze nicht mehr kostendeckend sind. „Zu einem fairen Umgang mit der Gesamtheit unserer Kundinnen und Kunden gehört aber auch, dass Kosten für solche Dienstleistungen verursachergerecht abgerechnet werden“, erläutert Christoph Rosenau.

Der Aufsichtsrat hat deshalb eine moderate Anpassung der bisherigen Preise beschlossen. Für die Herstellung eines Hausanschlusses in der gängigsten Dimension DA ≤ 63 werden ab dem 1 Januar 2019 als Grundpauschale 1.875 Euro (bisher: 1.625 Euro) fällig. Ist der Hausanschluss länger als fünf Meter, fällt für die entsprechende Dimension zudem eine „Mehrmeterpauschale“ von 65 Euro je Meter (bisher: 55 Euro) an. Christoph Rosenau: „Die neuen Sätze helfen uns, Kosten für die Herstellung von Hausanschlüssen korrekt und fair zu berechnen.“

Schon jetzt finden Interessierte weitere Informationen zu den neu beschlossenen „Ergänzenden Bestimmungen“ und „Allgemeinen Tarifen“ des heimischen Trinkwasserversorgers unter https://www.hochsauerlandwasser.de/preise-tarife/ im Internet.