Meschede/Olsberg/Bestwig. Unkrautentfernung auf Wegen und Plätzen rund ums Haus - das ist ein lästiges Geschäft. Manche Grundstücksbesitzer greifen dabei - so die Erfahrung der vergangenen Monate - auf Pflanzenschutzmittel oder vermeintlich unbedenkliche Hausmittelchen wie Essig, Rohrreiniger oder Salz zurück. Das ist nicht nur bedenklich für die Umwelt, sondern sogar verboten. Und dies aus gutem Grund: Falsch eingesetzte Pflanzenschutzmittel gefährden die Gewässer - und damit auch die Trinkwassergewinnung.
Denn wenn Pflanzenschutzmittel - auch Herbzide genannt - auf befestigten Flächen wie Pflaster, Asphalt oder Naturstein ausgebracht werden, spült sie spätestens der nächste Regenschauer über den Gully oder eine Drainage in die Kanalisation. Von dort geht es - trotz Kläranlage - in den Wasserkreislauf. „Auf diese Weise werden die Pflanzenschutzmittel zum potenziellen Risiko für Umwelt, Gewässer und in letzter Konsequenz auch für das Trinkwasser“, warnt Robert Dietrich, Technischer Geschäftsführer der HochsauerlandWasser GmbH. Denn bei der Trinkwasseraufbereitung müssen solche Stoffe mit hohem Aufwand - etwa durch eine Aktivkohlefiltration - aus dem Rohwasser herausgefiltert werden. Die Kosten dafür muss dann unfreiwillig die Allgemeinheit übernehmen - nämlich über den Trinkwasserpreis.
Der Gesetzgeber hat deshalb für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln strenge gesetzliche Regelungen erlassen. So ist zum Beispiel der Einsatz auf allen befestigten Verkehrs- oder Betriebsflächen genehmigungspflichtig. Die gesetzwidrige Anwendung ist dann eine Ordnungswidrigkeit - und die kann richtig teuer werden. Im Extremfall drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro. Übrigens: Auch der Einsatz von so genannten „Hausmitteln“ ist auf befestigten Flächen zur Unkrautentfernung verboten. Hierunter fallen zum Beispiel Essigsäure, Salz, Haushaltsreiniger sowie auch Pflanzenschutzmittel, die mit „biologisch abbaubar“ oder ähnlich gekennzeichnet sind.
Zudem gibt es ebenso wirksame wie einfache Alternativen zur „chemischen Keule“ bei der Unkrautvernichtung. Unkrautbürsten und -besen zerstören die Unkräuter und reißen sie gleichzeitig aus. Die Borsten bestehen je nach Gerät und Hersteller aus unterschiedlichen Materialien. Entscheidend für den Erfolg ist ein Behandlungsbeginn im zeitigen Frühjahr, solange die Unkräuter klein und entsprechend empfindlich sind. Fugenkratzer ermöglichen zudem den gezielten Einsatz am Wuchsort der Pflanze. Abflammgeräte lassen die Pflanzen verwelken. Das vollständige „Abbrennen“ der Pflanzen ist dabei für den Erfolg nicht nötig - kurzes Erhitzen reicht.
Eingesetzt werden dürfen Pflanzenschutzmittel dagegen auf gärtnerisch genutzten Freiflächen wie etwa Beeten und Rasen. Allerdings: Die Gebrauchsanleitung muss dabei unbedingt beachtet werden - das kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern vor allem der eigenen Gesundheit. Wichtig ist zudem, dass Pflanzenschutzmittel nur im Fachhandel und nicht etwa aus zweifelhaften Quellen - etwa im Internet - gekauft werden. Die Kennzeichnung „Anwendung im Haus- und Gartenbereich zulässig“ ist dabei vorgeschrieben. Nach der Anwendung dürfen Restmengen auf keinen Fall in den Gully oder das Waschbecken geschüttet werden, da sie so wiederum in den Wasserkreislauf gelangen. Das Schadstoffmobil steht für eine fachgerechte Entsorgung bereit.
Der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel ist dabei der einfachste Weg, die „chemische Keule“ von Umwelt und Trinkwasser fernzuhalten. Ein Beitrag, den alle Bürgerinnen und Bürger ohne großen Aufwand leisten können, betont HSW-Geschäftsführer Robert Dietrich: „So fängt Gewässer- und Trinkwasserschutz vor der eigenen Haustür an.“
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Jörg Fröhling
Gemeinsame Pressestelle der Hochsauerlandwasser GmbH, der Gemeinde Bestwig sowie der Städte Meschede und Olsberg
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