Brauchwassernutzungsanlagen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

 

Trinkwasser tatsächlich nur zum Trinken sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken zu verwenden und für alle anderen Anwendungen ein „hauseigenes“ Brauchwassersystem einzurichten, ist leider nicht so ungefährlich, umweltfreundlich und preisgünstig wie diese Idee zunächst erscheint.

 

Brauchwassernutzungsanlagen werden z.B. durch Brunnen-, Quell-, Bach-, oder Drainagewasser, in den meisten Fällen aber durch Regenwasser gespeist. Der Begriff Regenwasser ist hierbei allerdings irreführend. Richtig müsste es heißen: Dachabwasser! Auf unseren Dächern herrscht reges Leben. Vögel hinterlassen regelmäßig ihren Kot, die Dachrinnen vermoosen und im Moos finden allerlei Kleinlebewesen ihren Lebensraum. Über den Regenwasserablauf findet all dies seinen Weg in den Regenwasserspeicher. In diesem Umfeld können sich z. B. Bakterien und/oder Pilze ungehemmt vermehren.

 

Nicht umsonst hat der Gesetzgeber in der Trinkwasserverordnung (TVO) den Begriff „Trinkwasser“ wie folgt definiert: Trinkwasser ist alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist:

  • Körperpflege und -reinigung,
  • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
  • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

Seitens der Hygiene-Experten wird die Nutzung von Brauchwasser selbst für die Toilettenspülung als kritisch angesehen, weil auf diese Weise „hausfremde“ Keime in unsere Lebensbereiche (Badezimmer) eingeschleust werden. Dies gilt besonders dann, wenn Säuglinge, ältere Menschen, Schwerstkranke oder im Immunsystem geschwächte Personen im Haushalt leben.

 

Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle Brauchwassernutzungsanlagen vor ihrer Errichtung dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen (Hochsauerlandwasser GmbH) sowie bei Inbetriebnahme dem zuständigen Gesundheitsamt (Hochsauerlandkreis) anzuzeigen sind bzw. bei bereits betriebenen Anlagen diese Betriebsanzeige unverzüglich nachzuholen ist. Der Kunde hat in jedem Fall durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keinerlei Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind.

 

Absolut verboten, aber leider beim Betrieb von Brauchwasserinstallationen immer wieder vorgefunden ist die unzulässige Koppelung einer Brauchwasser- mit der Trinkwasserinstallation, auch wenn diese durch ein Absperrventil voneinander getrennt sind. Wenn nicht genügend Brauchwasser zur Verfügung steht, kann dann zwar Trinkwasser in das Brauchwassersystem eingeleitet werden, aber für Bakterien, Viren & Co. ist auch jede Absperrarmatur absolut durchlässig! Damit kann eine solche Brauchwassernutzungsanlage jederzeit das Trinkwasser mit gefährlichen Krankheitserregern kontaminieren (verunreinigen). Durch unterschiedliche Betriebsdrücke in einem unzulässigerweise verbundenen  Brauch- und Trinkwassersystem ist es zudem möglich, dass beim Ausfall von Sicherungseinrichtungen kontinuierlich Brauchwasser in das Trinkwassersystem einspeist wird. Deshalb hat der Gesetzgeber in der TVO unmissverständlich klargestellt, dass diese zwei Systeme nicht miteinander verbunden werden dürfen und dass ein Brauchwassersystem auch deutlich andersfarbig als solches zu kennzeichnen ist.

 

Selbst wenn ein Brauchwassersystem ordnungsgemäß installiert und angezeigt wurde, gibt es hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit Folgendes zu bedenken: Das genutzte Brauchwasser landet (z. B. über die Toilettenspülung) im gleichen Abwasserkanal wie das genutzte Trinkwasser und belastet damit die Kläranlagen mit dergleichen Schmutzfracht, als wenn Trinkwasser verwendet worden wäre. Auch für das dem Kanalnetz zugeführte Brauchwasser sind somit Abwassergebühren zu entrichten!

 

Zur Beantwortung weiterer Fragen „rund ums Brauchwasser“ wenden Sie sich bitte an Frau Sabine Diel von der technischen Kundenberatung  (0291) 9920-0.

 

Achten Sie bitte im eigenen und im Interesse Ihrer Mitbewohner auf eine ordnungsgemäße Installation Ihrer Brauchwassernutzungsanlage. Sprechen Sie ruhig auch Ihren Installateur gezielt auf die Einhaltung der technischen Vorschriften an.

 

Übrigens: Die aus der Dachrinne gespeisten Teichanlagen und sogenannten „Regentonnen“ zur Gartenbewässerung sind von den v.g. Regelungen nicht betroffen!

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hochsauerlandwasser GmbH

Brauchwasser ist meist stark keimbelastet