Schäden an Trinkwasserhausanschlüssen

auf den Grundstücken der Anschlussnehmer

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Ihr Trinkwasserhausanschluss ist im Bereich Ihres Grundstücks defekt und bedarf der umgehenden Reparatur bzw. Erneuerung.

Gemäß Ziffer III, Absatz 9. unserer Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser -AVBWasserV- (siehe Anlage), werden Ihnen die Reparatur- oder anteiligen Erneuerungskosten in Form einer Reparaturkostenpauschale in Rechnung gestellt.

Sie haben jedoch die Möglichkeit sich diesen Schaden von Ihrer Wohngebäudeversicherung erstatten zu lassen. Hierzu sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen.

In aller Regel werden wir keine Reparatur, sondern eine komplette Erneuerung Ihres Trinkwasserhausanschlusses auf unsere Kosten unter Verwendung Ihrer Reparaturkostenpauschale durchführen, was einen baldigen erneuten Defekt nahezu gänzlich ausschließt.

Wir bitten um Verständnis für die vorstehenden Regelungen, die aber notwendig sind, um durch Ausschöpfung aller Kostensenkungspotentiale den Trinkwasserpreis in erträglichen Grenzen zu halten.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen und Ihrer Versicherung selbstverständlich gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an! (0291) 9920-0.

Mit freundlichen Grüßen


Ihre
Hochsauerlandwasser GmbH

Kristin Droste