Versicherungsschutz bei Schäden an Trinkwasserhausanschlüssen

auf den Grundstücken der Anschlussnehmer

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

gemäß Ziffer III, Absatz 9. unserer Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser -AVBWasserV-, werden Ihnen die Reparatur- oder anteiligen Erneuerungskosten im Falle eines Schadens an Ihrem Trinkwasserhausanschluss auf Ihrem Grundstück in Form einer Reparaturkostenpauschale in Rechnung gestellt.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich diesen Schaden von Ihrer Wohngebäudeversicherung erstatten zu lassen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber zu wissen, ob seitens Ihrer Versicherung das Risiko eines solchen Schadens auch tatsächlich abgedeckt ist. Da das in aller Regel, aber nicht grundsätzlich der Fall ist, raten wir Ihnen, sich diesbezüglich möglichst umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen und ggf. Ihren Versicherungsschutz anzupassen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen und Ihrer Versicherung selbstverständlich gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an! (0291) 9920-0.

Mit freundlichen Grüßen


Ihre
Hochsauerlandwasser GmbH