Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Trinkwasser
Gültig ab 1.1.2010
weiterhin gültig im Jahr 2012
Für die Versorgung mit Trinkwasser durch die Hochsauerlandwasser GmbH gelten die nachstehenden Allgemeinen Tarife. Die Allgemeinen Tarife sind, wie auch die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 und die für die Hochsauerlandwasser GmbH geltenden Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV, Bestandteil des Versorgungsvertrages.
AGB Allgem. Tarife
Ergänzende Bestimmungen
I. Wasserabgabe für Bauzwecke oder sonstige vorübergehende Zwecke gemäß § 22 AVBWasserV
- Für Standrohre mit Zähler zur vorübergehenden Entnahme von Trinkwasser aus Hydranten wird eine Standrohrmiete erhoben. Die Standrohrmiete wird monatlich erhoben, beginnend mit dem Datum der Ausleihe.
Standrohrmiete (monatlich):
(netto) 30,00 € zzgl. 7 % MwSt. (2,10 €) = (brutto) 32,10 € - Die Vermietung eines Standrohrs mit Zähler erfolgt unter Abschluss eines Leihvertrages und Hinterlegung einer angemessenen Sicherheitsleistung des Kunden.
Sicherheitsleistung (einmalig): = 500,00 €
Nur in begründeten Ausnahmefällen kann auf die Sicherheitsleistung verzichtet werden. - Der Wasserverbrauch für Wasserabgaben zu Bauzwecken oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken mittels Standrohr wird nach Maßgabe der Verbrauchspreise der allgemeinen Wassertarife nach II. abgerechnet.
- Standrohre dürfen übergreifend in allen drei Versorgungsbereichen der Hochsauerlandwasser GmbH eingesetzt werden. Sie sind jedoch an der Betriebsstätte zurückzugeben, wo sie ausgeliehen wurden. Grundsätzlich ist die Ausleihe von Standrohren auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Die Ausgabe und Rücknahme von Standrohren wird ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache durch hierzu befugtes Personal der Hochsauerlandwasser GmbH vorgenommen.
II. Allgemeine Wassertarife gemäß der §§ 24 und 25 AVBWasserV
Der Allgemeine Wassertarif im Versorgungsgebiet der Hochsauerlandwasser GmbH besteht aus einem Grundpreis und einem Verbrauchspreis.
Die Grundpreise werden in den drei Versorgungsbereichen Bestwig, Meschede und Olsberg in unterschiedlichen Höhen abgerechnet. Für die Abrechnung ist die örtliche Lage des Wasseranschlusses maßgeblich.
1. Grundpreis
Für jede an das Wasserverteilungsnetz der Hochsauerlandwasser GmbH angeschlossene Messstelle wird ein jährlicher Grundpreis erhoben, der sich nach der Zählergröße bzw. der möglichen Durchflussmenge des Zählers (Qn) bemisst. Ein Verbundwasserzähler gilt als jeweils ein Zähler; maßgeblich für die Abrechnung des Grundpreises ist bei Verbundwasserzählern die Zählergröße des Hauptzählers.
Der jährliche Grundpreis wird ab bestehender Versorgungsmöglichkeit in den jeweiligen Versorgungsbereichen unterschiedlich nach folgender Staffelung (netto) berechnet:
Der Grundpreis ist auch dann vom Kunden zu bezahlen, wenn kein Wasser an der Messstelle abgenommen wird, der Anschluss jedoch vom Kunden nicht abgemeldet wurde; dies gilt auch bei zeitweiliger Absperrung des Anschlusses. Meldet der Kunde die Anschlussstelle ab und steht ihm daher der Anschluss kein volles Abrechnungsjahr zur Verfügung, wird der jährliche Grundpreis monatsgenau abgerechnet, und zwar für jeden begonnenen Kalendermonat der Nutzung.
2. Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis für die vom Kunden abgenommenen Mengen wird in den drei Versorgungsbereichen Bestwig, Meschede und Olsberg einheitlich wie folgt berechnet:
(netto) 1,18 € / m3 zzgl. 7 % MwSt. (0,08 €) = (brutto) 1,26 € / m3
Kunden mit einer Wasserabnahme von mehr als 100.000 m³ pro Jahr sowie Kunden, die selbst Wasserversorger mit eigenen Wasserversorgungsanlagen sind, können nach einem Sondertarif mit Trinkwasser beliefert und abgerechnet werden.
III. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz der Hochsauerlandwasser GmbH treten mit Wirkung vom 01.01.2010 in Kraft.
24h - Notdienst
0170-9110011
Aktuelle Preise / Tarife
Die derzeit gültigen Preise und Tarife gelten seit 2010!
Hohe Trinkwasserkosten?
Die HochsauerlandWasser GmbH informiert in ihrer Kundenbilanz über die Zusammensetzung der Trinkwasserpreise im Versorgungsgebiet.




